MEIN NEUES BUCH
ALLGEMEINBILDUNG FÜR DUMMIES
556 Seiten, 19, 95 €
Soeben ist es in der bekannten gelb-schwarzen Reihe erschienen und liegt in Ihrer Buchhandlung vor.
Eine gute Allgemeinbildung haben, wer will das nicht? Mit einer breiten Allgemeinbildung machen Sie einen guten Eindruck, sie hilft Ihnen, viele Sachverhalte schneller zu verstehen und immer mehr Arbeitgeber testen sie bei Einstellungstests. Die beiden Professoren Horst Herrmann und Winfried Göpfert erzählen Ihnen, was Sie wissen müssen, der eine über die geisteswissenschaftlichen der andere für die naturwissenschaftlichen Themen. Sie erfahren das Wesentliche aus Geschichte, Physik, Chemie, Philosophie, Kunst, Wirtschaft, Sport von der Entstehungsgeschichte der Erde, des Alls und des Menschen. Erstmals stehen hier in einem Band über Allgemeinbildung Natur- und Geisteswissenschaften gleichberechtigt nebeneinander und so sind Sie wirklich vertretbar gebildet, wenn Sie dieses Buch lesen.
(Aus der Verlagswerbung)
Ich habe in diesem Buch die folgenden Kapitel geschrieben: Menschheitsgeschichte, Deutsche Geschichte, Philosophie, Religion, Literatur, Musik, Bildende Kunst, Gesellschaft (Soziologie), Politik, Wirtschaft, Recht, Lebensqualität.
Und ich lese immer wieder mit großem Interesse, was mein Kollege von den Naturwissenschaften darlegt: Physik undChemie, Medizin, Sport, Sprache, Mathematik undInformatik, Klima und Wetter, Medien, Natur, Astronomie, Materie und Energie. Und woher kommt die Welt her? Woher das Leben?
Dieses Buch ist kein Lehrbuch. Sie müssen es nicht "durcharbeiten". Schon gar nicht von vorne bis hinten. Dieses Buch soll Spaß machen. Es ist nachgewiesen, dass im unser Gehirn Glückshormone ausgeschüttet werden, wenn man wir etwas Kompliziertes verstanden hatben. Und das kann Ihnen bei diesem Buch auf jeder Seite mehrfach passieren.
Ihre ganz persönliche Neugier sollte das Hauptmotiv sein, wenn Sie dieses Buch zur Hand nehmen. Dann haben Sie am meisten Spaß bei der Lektüre. Das Buch ist so aufgebaut, dass Sie auch mittendrin anfangen können. Wenn Sie auf bestimmte Begriffe oder Zusammenhänge stoßen, die woanders schon ausführlicher erläutert wurden, dann weisen wir eigens darauf hin.
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MEINE WÖCHENTLICHE KOLUMNE
Ich warne seit Jahrzehnten nicht ohne Grund vor dem „Kirchendienst“. Für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen soll beispielsweise die Koalitionsfreiheit, aus der sich das Streikrecht ableitet, nicht gelten. Das meinen kirchliche Arbeitgeber, die der Gewerkschaft ver.di untersagen lassen wollen, in kirchlichen Kliniken und Altenheimen zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen.
APHintergrund ist der Versuch, in kirchlichen Einrichtungen Tarifverträge durchzusetzen. Die gibt es dort ebensowenig wie Betriebsräte. Unter Berufung auf ihre im Grundgesetz festgeschriebene Sonderstellung werden Löhne und Arbeitsbedingungen in den Kirchen nicht per Tarifvertrag festgelegt. In vergangenen Zeiten hat sich dies für die etwa zwei Millionen Beschäftigten im Kirchendienst kaum bemerkbar gemacht. Doch seit Inkrafttreten des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVÖD) 2005 versuchen Caritas und Co., die Einkommen der staatlichen Konkurrenz zu unterbieten. Mit niedrigeren Einstiegstarifen, schlechteren Eingruppierungen, Lohnkürzungen und Öffnungsklauseln verschaffen sie sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Krankenhäusern und Pflegeheimen anderer Träger.
„Die Kirchen mißbrauchen ihre Sonderstellung zum Lohndumping“, meint der Düsseldorfer ver.di-Sekretär Dieter Seifert. Um bis zu 30 Prozent lägen die Einkommen bei kirchlichen Trägern mittlerweile unter denen des öffentlichen Dienstes. Seifert fordert deshalb einen Systemwechsel: Wie anderswo auch sollen Einkommen und Bedingungen zwischen Gewerkschaften und Trägern ausgehandelt und in Tarifverträgen festgeschrieben werden.
Das Argument: Streik und Aussperrung ließen sich nicht mit dem amtskirchlich favorisierten Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ vereinbaren, bei dem der Dienst am Menschen für alle Mitarbeiter im Vordergrund stehe. Dass es für die schwere Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen auch eine angemessene Entlohnung geben muß, ist in dem Konzept jedoch nicht vorgesehen. Vor vielen Jahren schon habe ich in meinem Buch „Die Caritas-Legende“ auf diese und andere Ungerechtigkeiten im karitativen Sektor hingewiesen.
Nachdem die erste Runde an die Kirchen ging, erwarte ich, dass der Grundsatzstreit zwischen Kirchen und Gewerkschaften letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Offensichtlich muten große Teile der Amtskirche den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen schlechtere Arbeitsbedingungen zu, als sie diese sonst lauthals von allen anderen Arbeitgebern einfordern. Und die Glaubwürdigkeit?
Horst Herrmann
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