EIN NEUES BUCH
Yvonne Boenke (Hrsg.)
„LIEBER EINEN KNICK IN DER BIOGRAPHIE
ALS EINEN IM RÜCKGRAT“
Zum 70. Geburtstag von Horst Herrmann
460 Seiten - 29, 80 €
Aus dem Vorwort der Herausgeberin:
„Nicht umsonst findet sich eine ungewöhnliche Bandbreite von Beiträgen. Die Artikel reichen, wenn ich Klischees bemühen darf, von „links“ bis „rechts“, von „traditionalistisch“ bis „progressistisch“. Mancher Leser wird sich wundern. Horst Herrmann blieb jedoch - ohne everybody‘s darling zu sein - für alle Menschen offen.
Diese Haltung hat dazu geführt, dass die Festschrift mit anderen Autorinnen und Autoren aufwarten kann als die im Jahr 2005 erschienene erste für den Jubilar. Niemand von denen, die sich bereit erklärten, jetzt einen Beitrag für Horst Herrmann zu verfassen, hatte schon einmal für ihn geschrieben. Ich sehe darin einen Beweis für die Wertschätzung, die dieser Mann genießt.
Die unvergleichliche und unerreichte thematische Vielfalt im Schaffen Horst Herrmanns spiegelt sich in dieser Festschrift wider. Sie können sich am besten selbst davon überzeugen; ich nenne daher keinen Beitrag einzeln. Doch erscheinen mir Beiträge von Frauen wegweisend, und das ist im Sinn des Jubilars, der bekanntlich an der Universität Münster schon 1981 die Frauenforschung begründet hat."
Die Festschrift ist in sechs große Themenkomplexe gegliedert, welche die wichtigeren Interessengebiete Horst Herrmanns nachzeichnen: Kritische Aufklärung, conditio humana, Kinder und Tiere als Benachteiligte der Menschenfamilie, Fragen an Wissenschaft und Bildung, Konkrete Kirche - und Nicht-Kirche, Anfragen an die Gläubigen.
Beispiele: Gerd Lüdemann schreibt über das Thema „Warum die Kirche lügen muß“, Ida Raming, eine zur Priesterin geweihte Theologin und frühere Assistentin Herrmanns über den steinigen Weg zum Frauenpriestertum, P. Franz Schmidberger, der Distriktobere der Pius-Bruderschaft, über das katholische Priestertum, Pastor Jürgen Fliege über den „Herzensgott“, Ingrid Matthäus-Maier und Carsten Frerk über Staat und Kirche in der Bundesrepublik, Uta Ranke-Heinemann über die aktuellen Mißbrauchfälle. Dazu kommen Beiträge über christliche Erziehung und ihre Spätfolgen, über Heimkinder in katholischen Anstalten, über das Leid der Tiere und, und.
Die umfangreiche und spannend zu lesende Festschrift kann in jeder Buchhandlung bestellt oder über amazon.de bezogen werden.
ISBN 3-933060-31-0
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MEINE WÖCHENTLICHE KOLUMNE
Ich gebe Teile eines Kommentars wieder, in dem Dr. Fiona Lorenz kritische Fragen zu den soeben erlassenen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zu Mißbrauchsfällen in der Kirche („Täterorganisation“) stellt:
„Besonders frappant erscheint, dass sich ein Opfer an die Täterorganisation wenden muss. Kann es denn legitim sein, dass jemand von derselben Organisation, die sie geschädigt hat, die vertuscht, verschleppt, geleugnet und gedroht hat, nun Hilfe in Anspruch nehmen soll, gar muss? Müsste nicht vielmehr eine unabhängige Organisation die Opfer betreuen und deren Fälle der Täterorganisation gegenüber vertreten?
Es sind Fälle bekannt, in denen gegen (mutmaßliche) Opfer Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet wurde. Einerseits verlangen kirchliche Missbrauchsbeauftragte de facto Details wie Namen des Täters und Ort des Missbrauchs, das heißt, der oder die Geschädigte muss die Tat nachweisen, ansonsten wird der Tat nicht nachgegangen. Wenn aber jemand diese Details nennt, droht eine Strafanzeige (dies lässt sich auch aus den Leitlinien ableiten). Siehe die Causa Mixa. Dieser Bischof leugnete beharrlich seine Schläge im Heim, bis sie sich nicht mehr leugnen ließen. Und Schläge sind leichter nachweisbar als sexueller Missbrauch, der meist ohne Zeugen stattfindet. Diesen Widerspruch vermögen die Leitlinien nicht aufzulösen.
Auch auf Nachfrage ging der Bischof davon aus, dass ein „zu Unrecht“ des Missbrauchs Beschuldigter Strafanzeige erstatten könne, statt davon auszugehen, dass als allererstes geklärt werden sollte, ob ein Missbrauch denn tatsächlich stattgefunden hat oder nicht. Darüber hinaus wäre in einem solchen Fall das Signal anders, ernstzunehmend, wenn die Kirche auf das (mutmaßliche) Opfer zuginge und ein Gespräch anstelle einer Verleumdungsanzeige anböte.
Weitere Fragen werden zu stellen sein: Wer finanziert die kirchliche Hotline, wer die therapeutischen Angebote? Werden diese aus Kirchenmitteln getragen? Oder erhalten gar die Täterorganisationen Finanzspritzen vom Staat, um ihre eigenen Vergehen intern aufzuklären und Hilfen anzubieten? Auch scheint der Täterschutz recht ausgeprägt. Was ist, wenn jemand die Therapie verweigert? Wie will die Kirche kontrollieren, dass jemand nicht doch wieder übergriffig wird, wenn er oder sie lediglich versetzt wird?
Alles in allem ist es anzuerkennen, dass die katholische Kirche offensichtlich etwas getan hat und weiterhin tätig zu werden gedenkt. Doch zeigen die Ungereimtheiten in den Leitlinien sowie die Tatsache, dass die Kirche nicht begreift, dass sie als Täterorganisation nicht geeignet sein dürfte, das Problem wirklich anzugehen, dass zu Vieles beim Alten bleibt, um zu überzeugen.“
Ergänzend stelle ich fest: Die Kirche, nach wie vor Täterorganisation, gerade weil sie zur Zeit versucht, alles zu kanalisieren, sprich: in ihre eigenen, üblichen Kanäle zu lenken, steht erst am Beginn einer Periode der Selbstbesinnung und „Selbstdemütigung“. Ob sie diese Periode wie leider allzu oft als „Siegerin“ überstehen kann, bleibt fraglich. Ob sie sich endlich zurücknehmen und ihrerseits jene Demut lernen wird, die sie durchweg anderen empfiehlt, erst recht.
Horst Herrmann
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